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Ermittlungen gegen AfD-Politiker Bystron wegen Einzugs ins EU-Parlament pausiert

Ermittlungen gegen AfD-Politiker Bystron wegen Einzugs ins EU-Parlament pausiert

von | Donnerstag, 13. Juni 2024 | Politik

Der AfD-Politiker Petr Bystron, bisher Bundestagsabgeordneter für München-Nord, zieht ins Europaparlament ein und genießt dadurch erneut Immunität. Dies zwingt die Generalstaatsanwaltschaft München, ihre Ermittlungen wegen Korruption und Geldwäsche vorerst zu pausieren. Bystron wird verdächtigt, Gelder aus Russland angenommen zu haben, um im Bundestag prorussische Positionen zu vertreten.

Verdacht auf Bestechlichkeit und Geldwäsche

Die Ermittler in Bayern werfen Bystron vor, sich von Akteuren des prorussischen Portals „Voice of Europe“ bestechen zu lassen. Hinter diesem Portal soll Wiktor Medwedtschuk, ein enger Vertrauter von Wladimir Putin, stehen. Im Gegenzug soll Bystron im Bundestag im Sinne Moskaus agiert haben. Im Zuge der Ermittlungen wurden im Mai mehrere Büros und Wohnungen in Bayern, Spanien und Berlin durchsucht, darunter auch Bystrons Abgeordnetenbüro.

Fragwürdige Geldtransaktionen

Besonders verdächtig erscheinen den Ermittlern mehrere Geldtransaktionen Bystrons. Am 20. März 2023 zahlte er beispielsweise 30.000 Euro Bargeld auf ein Konto seiner weitgehend inaktiven Schuhfirma ein und hob denselben Betrag noch am selben Tag in 200-Euro-Scheinen ab. Diese Vorgehensweise weckt den Verdacht, dass Bystron die Herkunft des Geldes verschleiern wollte. Der Politiker bestreitet jedoch alle Vorwürfe.

Beschlagnahmungen und laufende Auswertungen

Bei der Durchsuchung im Mai wurden auch bei der bayerischen AfD-Fraktionschefin und einer Mitarbeiterin eines anderen AfD-Bundestagsabgeordneten Unterlagen beschlagnahmt, die Bystron zugeordnet werden. Derzeit werten die Ermittler umfangreiche Dokumente, Datenträger und Kontenbewegungen aus. Doch durch Bystrons Wechsel ins Europaparlament müssen die Ermittlungen bald eine Zwangspause einlegen.

Komplexes Prozedere im Europaparlament

Mit der konstituierenden Sitzung des Europäischen Parlaments am 16. Juli 2024 tritt Bystrons Immunität in Kraft, was bedeutet, dass die Ermittlungen erst fortgesetzt werden können, wenn diese Immunität wieder aufgehoben wird. Dieser Prozess kann sich über Wochen oder sogar Monate hinziehen. Im Fall des früheren AfD-Chefs Jörg Meuthen dauerte die Aufhebung der Immunität mehr als ein halbes Jahr.

Schwierige Aufhebung der Immunität

Die Aufhebung der Immunität im Europaparlament ist ein komplexes Verfahren. Das Ersuchen der Ermittler wird zunächst vom Parlamentspräsidenten an den Rechtsausschuss weitergeleitet, der weitere Informationen einholen und die Betroffenen unter Ausschluss der Öffentlichkeit anhören kann. Am Ende entscheidet das Plenum über die Aufhebung der Immunität.

Konsequenzen für die Ermittlungen

Die Generalstaatsanwaltschaft München äußerte sich nicht zu den konkreten Auswirkungen auf die Ermittlungen gegen Bystron. Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle betonte jedoch gegenüber SPIEGEL und ZDF, dass die Behörde jedem Anfangsverdacht einer Abgeordnetenbestechung konsequent nachgehen werde. „In Bayern ist kein Platz für politische Korruption“, so Röttle.

Fazit: Fortsetzung der Ermittlungen ungewiss

Der Fall Bystron zeigt einmal mehr die Schwierigkeiten und Verzögerungen, die durch parlamentarische Immunitäten entstehen können. Während die Ermittler weiterhin Beweise sammeln und analysieren, bleibt abzuwarten, wann und wie die Ermittlungen gegen den AfD-Politiker fortgesetzt werden können. Die Aufhebung der Immunität im Europaparlament wird hierbei eine entscheidende Rolle spielen.

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