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Ryanair scheitert vor EuGH: Klage gegen spanische Staatshilfen abgewiesen

Ryanair scheitert vor EuGH: Klage gegen spanische Staatshilfen abgewiesen

von | Donnerstag, 6. Juni 2024 | Wirtschaft

Luxemburg/Dublin – Der irische Billigflieger Ryanair hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage einstecken müssen. In einem am 6. Juni 2024 veröffentlichten Urteil wies der EuGH die Klage Ryanairs gegen die Genehmigung von spanischen Staatshilfen für Unternehmen während der Corona-Pandemie ab.

Hintergrund der Klage:

Im Jahr 2020 hatte die spanische Regierung einen Hilfsfonds von zehn Milliarden Euro aufgelegt, um Unternehmen zu unterstützen, die durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten waren. Ryanair sah in diesem Hilfsfonds eine unzulässige Beihilfe, die den Wettbewerb auf dem EU-Markt verzerrte.

Entscheidung des EuGH:

Der EuGH urteilte, dass die spanischen Staatshilfen mit dem EU-Recht vereinbar seien. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Hilfen zur Bewältigung eines außergewöhnlichen Ereignisses, der Corona-Pandemie, notwendig gewesen seien.

Zudem seien die Hilfen zeitlich befristet gewesen und hätten allen Unternehmen in Spanien zur Verfügung gestanden, die die Voraussetzungen erfüllten. Eine Diskriminierung von Ryanair habe es daher nicht gegeben.

Reaktion von Ryanair:

Ryanair hat die Entscheidung des EuGH scharf kritisiert. Das Unternehmen kündigte an, die Entscheidung genau zu prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Auswirkungen des Urteils:

Das Urteil des EuGH hat weitreichende Folgen für die Zukunft der Staatshilfen in der EU. Es zeigt, dass die EU-Kommission und die nationalen Gerichte bei der Prüfung von Staatshilfen während Krisensituationen einen gewissen Ermessensspielraum haben.

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